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Hier geht’s zur Folge in der ZDF Sendung “Die Anstalt”: https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-10-oktober-2023-100.html


Das war die Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Es wurde festgestellt, dass die NPD zwar die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen möchte, womit die wichtigste Bedingung für ein Verbot erfüllt ist. Allerdings war (und ist) die NPD so irrelevant, dass sie die FDGO gar nicht abschaffen kann, selbst wenn sie es wollte, weshalb ein Verbot als unverhältnismäßig eingestuft wurde.